Profitiere von über 20 Jahren Erfahrung im Jugendmedienschutz.
Der Jugendschutzbeauftragte sichert Deine Internetauftritte jugendschutzrechtlich ab und berät Dich rund um Jugendschutz-Fragen.
Wann einen Jugendschutzbeauftragten für Deine Websites?
Was machst Du & verkaufst Du?
Beispiele, bei denen Du einen Jugendschutzbeauftragten
für Deinen Internetauftritt beauftragen solltest
Die Bereich auf die der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (kurz JMStV) in Rundfunk und Telemedien angewandt wird, ist riesig. Dementsprechende Artenvielfalt gibt es bei Internetaufritten die eine rechtliche Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten erfüllen müssen. In der langjährigen Tätigkeit als Jugendschutzbeauftragter haben wir den unterschiedlichsten Menschen aus verschiedensten Branchen helfen und zum Jugendschutz im Netz beitragen können.
Wir beraten Dich in allen Fragen des Jugendschutzes im Internet und sind gleichzeitig Ansprechpartner für deine Besucher und Nutzer!
Nicht sicher?
Jugendschutz-Experte Immo W. Fietz erklärt Dir kurz und verständlich, bei welchen Branchen oder Arten von Internetangeboten Du aufpassen solltest und wahrscheinlich einen Jugendschutzbeauftragten brauchst.
Wird trotz Notwendigkeit kein Jugendschutzbeauftragter bestellt, droht nach § 24 Abs. 1 Nr. 8 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro
Geh auf Nummer sicher.
Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Dich nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen. Es gilt also auch für kleinere Anbieter kritischer Inhalte im Internet nicht allein aus Kostengründen und zur Minimierung der juristischen Angriffsflächen sorgfältig zu prüfen, ob ein Jugendschutzbeauftragter bestellt werden muss oder nicht.
Wir halten einen Rechtsanwalt in Fällen der Rechtsberatung und gerichtlichen Streitigkeiten für Dich bereit, der jedoch nur kostet, wenn er durch Dich beauftragt wird. So reduzierst Du Deine Fix-Kosten, erhältst professionelle Begleitung und gewährleistest Jugendmedienschutz auf einem hohen Niveau.
Gut beraten ist halb gewonnen!
Kunden über Jugendschutzbeauftragter.com
Seit 2015 betreibt er mit seinem Bruder einen Online-Versandhandel für E-Zigaretten, Liquids, Shisha, Tabak und jeweiliges Zubehör. Obwohl auch ein Ladengeschäft besteht, wurde von Anfang an wurde der Focus auf OnlineShop gelegt. Um diesen rechtlich zum Thema Jugendschutz abzusichern suchte er die Beratung eines Jugenschutzbeauftragten und setzte empfohlene Maßnahmen um.
André Ziegler
Online-Shop für E-Zigaretten
Online-Shop für E-Zigaretten
Betreibt seit 2020 einen Erotik Onlineshop. Die Darstellungen in manchen Produktbildern war für die junge Unternehmerin nicht ganz bedenkenlos, daher wendete Sie sich schon 2020 vor der Inbetriebnahme ihrer Website mit angebundenem Online-Shop beim Jugendschutzbeauftragten und ließ eine Erstsichtung inkl. Alterseinstufung machen. Noch heute nimmt Frau Morisson die Beratung durch einen Experten dankend in Anspruch.
Larissa Morrisson
Online-Shop Betreiberin
Online-Shop Betreiberin
Dein Weg zum Jugendschutzbeauftragten
Wir übernehmen das! Schreib uns, wir antworten schnell
Profitiere von einer starken, langjährigen Partnerschaft auf Augenhöhe.
Wir sichern Dich ab und stärken Dir den Rücken.
STANDARD
- Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach § 7 JMStV
- Rat und Tat an Deiner Seite mit unserer starken Partnerschaft
- Beratung und Sichtung durch diplomierte Wirtschaftsjuristen
- Namentliche Stellung eines Jugendschutzbeauftragten in Deinem Impressum
- Qualitätssicherung durch unsere Prüfzertifizierung (bei Eignung)
- Rechnungen und Dokumente bequem im Online-Kundencenter
- 30% Rabatt auf weitere Domain
SUBDOMAIN FLATRATE
- Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach § 7 JMStV
- Rat und Tat an Deiner Seite mit unserer starken Partnerschaft
- Beratung und Sichtung durch diplomierte Wirtschaftsjuristen
- Namentliche Stellung eines Jugendschutzbeauftragten in Deinem Impressum
- Qualitätssicherung durch unsere Prüfzertifizierung (bei Eignung)
- Rechnungen und Dokumente bequem im Online-Kundencenter
- Pauschalpreis für alle weiteren Subdomains Deiner Domain
Tätig im Jugendschutz seit 2003
Fachlich kompetenter Rat vom Experten Immo W. Fietz
Immo Fietz hilft Dir zu allen Fragen des Jugendmedienschutzes als kompetenter Ansprechpartner weiter, weist die gesetzlich geforderte pädagogische Fachkunde durch mehr als sechsjährige berufliche Arbeit in der Ausbildung jugendlicher Heranwachsender nach und mehr als 22-jähriger Tätigkeit als Jugendschutzbeauftragter, auch im kommunalen Bezug. Er kennt die Sorgen der Eltern und das Problem der fehlenden Medienkompetenz aus der täglichen Beratungspraxis.
Darüber hinaus verfügt der Jurist und Betriebswirt über zivil- und strafrechtliche sowie betriebswirtschaftliche Studienkenntnisse aus zwei Studiengängen und ist umfangreich mit den gesetzlichen Anforderungen in der Praxis vertraut.
Die technischen Kenntnisse, die zur Beratung der zu betreuenden Anbieter notwendig sind und u. a. zur Auswahl des richtigen Altersverifikationssystems und des Einsatzes und der Gestaltung der diversen Medien benötigt werden, halten wir im Agenturbetrieb durch aktuelle Internet-Projekte und besonderes Engagement im Bereich dieser Internet-Technologien auf dem neusten Stand.
Noch Fragen vor der Zusammenarbeit mit dem Jugendschutzbeauftragten?
Wir klären vorab ganz unverbindlich Deine Unklarheiten!
Mit diesem Formular kannst Du uns dein Problem kurz schildern und z. B. mit uns einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren bzw. vorschlagen. Hilfreich für uns sind Angaben zu einer Domain, zum eingesetzten System, zur Branche und zu ggf. bereits eingesetzten Jugendschutzmaßnahmen.
Wenn Du spezifische Fragen zum Thema Jugendschutz haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktiere uns bitte – In der Regel beantworten wir alle eingehenden Anfragen und Kontaktaufnahmen innerhalb von 24 Stunden.