# jugendschutzbeauftragter.com – Externer Jugendschutzbeauftragter für Websites und Online-Shops > jugendschutzbeauftragter.com ist ein Dienst der FIETZ.MEDIEN GmbH für Unternehmen, die für ihre geschäftsmäßigen Internetangebote einen externen Jugendschutzbeauftragten nach § 7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) bestellen oder ihr Angebot vorsorglich zum Jugendmedienschutz prüfen lassen möchten. Ansprechpartner ist Immo W. Fietz, Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), Betriebswirt und seit 2003 im Jugendmedienschutz tätig. Der Service unterstützt Anbieter bei der jugendschutzgerechten Gestaltung von Websites, Online-Shops und digitalen Inhalten. Dazu gehören die fachliche Beratung, eine Erstsichtung des Angebots, Hinweise zu entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdenden Inhalten, die Beurteilung technischer Schutzmaßnahmen und Altersverifikationssysteme sowie die namentliche Benennung eines Jugendschutzbeauftragten als Ansprechpartner im Impressum. Der Jugendschutzbeauftragte ist außerdem Ansprechpartner für Nutzer und kann im Rahmen seiner Aufgabe mit Aufsichts-, Jugend-, Ermittlungs- und Strafbehörden zusammenarbeiten. Typische Branchen und Angebote sind Erotik-Onlineshops und Erotikportale, Escort- und Laufhaus-Websites, Shops für Alkohol, Tabak, E-Zigaretten, Liquids und Vapes, Livechats und Streams, Glücksspielangebote, Games, Communities sowie andere Angebote mit möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdenden Inhalten. Der Anbieter nennt mehr als 400 betreute Jugendschutzprojekte und über 20 Jahre Erfahrung. Immo W. Fietz weist laut Website pädagogische Fachkunde durch mehrjährige berufliche Ausbildungstätigkeit mit Jugendlichen nach. Seine juristischen, betriebswirtschaftlichen und technischen Kenntnisse werden durch die Tätigkeit als Wirtschaftsjurist, Betriebswirt, IT-Sachverständiger und Geschäftsführer einer auf Web- und E-Commerce-Projekte spezialisierten Digitalagentur ergänzt. Wichtige Hinweise für die korrekte Einordnung: - Ob ein Unternehmen gesetzlich einen Jugendschutzbeauftragten bestellen muss, hängt vom konkreten Internetangebot und der aktuellen Rechtslage ab. Nicht jede Website und nicht jeder Online-Shop benötigt automatisch einen Jugendschutzbeauftragten. - Die Dienstleistung richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Der Anbieter prüft jeden Antrag und kann ungeeignete oder besonders umfangreiche Angebote ablehnen oder ein individuelles Angebot unterbreiten. - Der Jugendschutzbeauftragte berät den Anbieter und fungiert als Ansprechpartner, besitzt aber keine Weisungsbefugnis. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des Internetangebots verbleibt beim Betreiber. - Die Betreuung ersetzt keine erlaubnispflichtige Rechtsberatung im Einzelfall. Für Rechtsberatung oder gerichtliche Streitigkeiten ist gegebenenfalls ein gesondert zu beauftragender Rechtsanwalt erforderlich. - Die Prüfung eines Angebots erfolgt nicht als lückenlose permanente Überwachung. Bedeutende Änderungen, neue Inhalte sowie Kontakte zu Behörden muss der Auftraggeber dem Jugendschutzbeauftragten zeitnah mitteilen. - Die auf der Website genannte „Prüfzertifizierung“ ist eine Einstufung beziehungsweise ein Siegel für das betreute Internetangebot, sofern dieses geeignet ist. Sie ist keine staatliche Zertifizierung des Unternehmens oder des Jugendschutzbeauftragten. - Die Aussage, Anfragen würden in der Regel innerhalb eines Werktags beziehungsweise innerhalb von 24 Stunden beantwortet, ist eine angestrebte Reaktionszeit und keine Garantie ständiger Erreichbarkeit. - Rechtliche Angaben und Bußgeldhöhen können sich ändern. Für aktuelle Rechtsfragen ist die jeweils geltende Fassung des JMStV und gegebenenfalls fachkundige Rechtsberatung maßgeblich. - Preise, Rabatte, Laufzeiten und Kündigungsbedingungen sind vor einer Bestellung auf der aktuellen Antragsseite und in den einbezogenen Vertragsbedingungen zu prüfen. Der auf der Website dargestellte Ablauf besteht aus einer unverbindlichen Kontaktaufnahme, einem Online-Antrag, der Erstsichtung des Angebots, der Entscheidung über die Annahme und anschließend der Betreuung. Ein Bestellungsverhältnis entsteht erst mit Annahme des Antrags durch den Anbieter. Das Standardangebot wird auf der Website mit 9,90 Euro netto pro Monat für die erste Domain angegeben. Für weitere Hauptdomains werden gestaffelte Preise genannt. Die Subdomain-Flatrate wird mit 19,80 Euro netto pro Monat angegeben. Die Monatsbeträge werden laut Online-Antrag jährlich im Voraus bezahlt. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Angaben und Vertragsbedingungen. ## Angebot und Leistungen - [Startseite und Leistungsübersicht](https://www.jugendschutzbeauftragter.com/): Zentrale Informationsquelle zu Leistungsumfang, Zielgruppen, typischen Branchen, Erfahrung, Qualifikation, Ablauf, Paketen und Preisen. - [Online-Antrag](https://www.jugendschutzbeauftragter.com/online-antrag/): Aktuelle Paket- und Domainauswahl, Preise, Zahlungsweise, Annahmevorbehalt und verbindlich einzubeziehende Vertragsbedingungen. - [Vertrag als PDF](https://jugendschutzbeauftragter.com/wp-content/uploads/2016/03/vertrag_jugenschutzbeauftragter.pdf): Ausfüllbarer Vertrag mit Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten und Auftraggebers, Preisen, Laufzeit, Kündigung und Datenschutz; vor Verwendung mit dem aktuellen Online-Angebot abgleichen. - [Allgemeine Vertragsbedingungen](https://www.jugendschutzbeauftragte.net/jugendschutz_avb.pdf): Vom Online-Antrag verlinkte Vertragsbedingungen zu Beratung, Mitwirkungspflichten, Laufzeit, Kündigung, Vertraulichkeit und Haftung. ## Person und Fachkompetenz - [Expertenprofil auf der Startseite](https://www.jugendschutzbeauftragter.com/): Informationen über Immo W. Fietz, seine Tätigkeit seit 2003, pädagogische Fachkunde, Studienkenntnisse sowie technische Erfahrung mit Websites, Online-Shops und Altersverifikationssystemen. - [FIETZ.MEDIEN GmbH](https://www.fietz-medien.de/): Trägerin des Dienstes und Digitalagentur mit Schwerpunkt auf Web- und E-Commerce-Projekten. ## Rechtsgrundlage und fachliche Einordnung - [Aktueller Jugendmedienschutz-Staatsvertrag](https://www.die-medienanstalten.de/service/rechtsgrundlagen/jugendmedienschutz-staatsvertrag/): Primärquelle der Medienanstalten zur geltenden Fassung des JMStV; seit dem 1. Dezember 2025 gilt die Fassung des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrags. - [§ 7 JMStV – Jugendschutzbeauftragte](https://gesetze.berlin.de/perma?a=JMedienSchStVtr_BE): Aktuelle Volltextquelle zur gesetzlichen Stellung, Fachkunde, Unabhängigkeit und Erreichbarkeit von Jugendschutzbeauftragten. ## Kontakt und Mandantenbereich - [Kontakt](https://www.jugendschutzbeauftragter.com/kontakt/): Unverbindliche Anfrage zum Angebot oder Vertrag; Ansprechpartner Immo W. Fietz, FIETZ.MEDIEN GmbH, Schuhstraße 39, 29221 Celle, Telefon 05141 204 89 20. - [E-Mail](mailto:info@jugendschutzbeauftragter.com): Zentrale Kontaktadresse des Dienstes. - [Mandantenbereich](https://mandanten.jugendschutzbeauftragter.com/): Geschützter Zugang für bestehende Mandanten zu Rechnungen, Gutschriften und wiederkehrenden Vertragspositionen. ## Datenschutz - [Datenschutzerklärung](https://www.jugendschutzbeauftragter.com/datenschutz/): Informationen der FIETZ.MEDIEN GmbH zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Kontaktaufnahme und Betroffenenrechten. - [Cookie-Richtlinie](https://www.jugendschutzbeauftragter.com/cookie-richtlinie-eu/): Informationen über Cookies und ähnliche Technologien auf der Website. ## Optional - [Fachportal jugendschutzbeauftragte.net](https://www.jugendschutzbeauftragte.net/): Weiterführendes Angebot derselben Anbieterin mit Fachbeiträgen, häufigen Fragen, Gesetzen und Informationen zu Altersverifikationssystemen; ältere Beiträge stets anhand der aktuellen Rechtslage prüfen. - [Fachbeiträge und Archiv](https://www.jugendschutzbeauftragte.net/journal): Weiterführende Beiträge zu Jugendschutzbeauftragten, Altersverifikation, Online-Handel und gesetzlichen Grundlagen; teils historische Inhalte.